Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Montag, 15. Juli 2024 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Lünen, Spormeckerplatz 5, EG Neubau, Saal 127 öffentlich versteigert werden:
Zweifamilienhaus
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 370.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 15.07.2024, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 23 K 12/22
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Zweifamilienhaus
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein 1-geschossiges freistehendes unterkellertes Zweifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss nebst rückwärtigem Anbau, Garage und Carport. Baujahr des Zweifamilienhauses ist aus den Bauakten nicht ersichtlich; nach Angaben ca. 1918 (Wohnfläche insgesamt 158,04 qm). Baujahr des Anbaus mit sep. Wohnung 2015 (Wohnfläche 71,2 qm). Die Bauzeichnungen und Angaben aus den Bauakten der Stadt Lünen sind unvollständig und stimmen nicht mit den örtlichen Gegebenheiten überein. Im Altbau/Vordergebäude wurde im Keller eine Stahlbetondecke (Kellerdecke) eingebaut; die vorhandenen Steingewölbe- bzw. Kappendecken wurden teilweise entfernt. Eine bauordnungsrechtliche Genehmigung sowie ein geprüfter Nachweis der Statik und Abnahme zu dieser Maßnahme sind in den Bauakten der Stadt Lünen nicht vorhanden. Die unteren Stahleinlagen im Stahlbeton der Kellerdecke liegen teilweise frei sichtbar und haben keine erforderlich ausreichende Betonüberdeckung. Die Tragfähigkeit der Kellerdecke wurde durch den Sachverständigen nicht geprüft. Das Objekt wurde zum Stichtag eigengenutzt.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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