Zwangsversteigerung Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Blumenstraße 42, 44147 Dortmund, Innenstadt-Nord
- Verkehrswert
- 81.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 21.06.2024 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 277 K 1/23
- Verkehrswert
- 81.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 21.06.2024 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 277 K 1/23
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 21. Juni 2024 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Etage 3., Sitzungssaal 3.301 öffentlich versteigert werden:
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 81.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 21.06.2024, 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 277 K 1/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstige Wohnung
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Wohnung im Erdgeschoss rechts nebst Kellerraum mit einer Größe von 63,50 m². Die Wohnung teilt sich auf in 3,5 Zimmer (ein gefangener Raum). Sie befindet sich in einem viergeschossigen, beidseitig grenzständig angebauten Mehrfamilienhaus mit Vollunterkellerung, mit ausgebautem Dachgeschoss, mit hofseitigen Balkonen, mit insgesamt 9 Wohneinheiten. Zu der WEG-Anlage gehört ein eingeschossiges, zweiseitig grenzständig, massives Hofgebäude mit eingestürztem Dach.
Eine Innenbesichtigung der Wohnung konnte nicht stattfinden. Der Sachverständige hat einen Sicherheitsabschlag vorgenommen.
Die Erteilung des Zuschlages bedarf der Zustimmung des WEG-Verwalters.
Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner kann daher nicht benannt werden, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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