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OBJEKTSUCHE
DIE ZWANGSVERSTEIGERUNG
a) Einführung
b) Arten der Zwangsversteigerung
c) Die echte Zwangsversteigerung
d) Die Teilungsversteigerung
ZWANGSVERSTEIGERUNGSGESETZ
a) ZVG im Überblick
b) ZVG Download
VERSTEIGERUNGSLEXIKON
JUSTIZMINISTERIUM
AMTSGERICHTE
FINANZIERUNG VON IMMOBILIEN
BUCHTIPPS
a) Zwangsversteigerungsverfahren
b) Zwangsversteigerungsrecht
c) Zwangsverwaltung

ZVG § 47

Laufende Beträge regelmäßig wiederkehrender Leistungen sind für die Zeit bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Versteigerungstermin zu decken. Nicht regelmäßig wiederkehrende Leistungen werden mit den Beträgen berücksichtigt, welche vor dem Ablauf dieser Frist zu entrichten sind.





Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung § 46 § 48


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