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OBJEKTSUCHE
DIE ZWANGSVERSTEIGERUNG
a) Einführung
b) Arten der Zwangsversteigerung
c) Die echte Zwangsversteigerung
d) Die Teilungsversteigerung
ZWANGSVERSTEIGERUNGSGESETZ
a) ZVG im Überblick
b) ZVG Download
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JUSTIZMINISTERIUM
AMTSGERICHTE
FINANZIERUNG VON IMMOBILIEN
BUCHTIPPS
a) Zwangsversteigerungsverfahren
b) Zwangsversteigerungsrecht
c) Zwangsverwaltung

ZVG § 25

Ist zu besorgen, daß durch das Verhalten des Schuldners die ordnungsmäßige Wirtschaft gefährdet wird, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers die zur Abwendung der Gefährdung erforderlichen Maßregeln anzuordnen. Das Gericht kann die Maßregeln aufheben, wenn der zu deren Fortsetzung erforderliche Geldbetrag nicht vorgeschossen wird.





Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung § 24 § 26


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