Die Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke
kann in demselben Verfahren erfolgen, wenn sie entweder wegen einer
Forderung gegen denselben Schuldner oder wegen eines an jedem der
Grundstücke bestehenden Rechts oder wegen einer Forderung, für welche die
Eigentümer gesamtschuldnerisch haften, betrieben wird.
Fußnote