Zwangsversteigerung.net
 
OBJEKTSUCHE
DIE ZWANGSVERSTEIGERUNG
a) Einführung
b) Arten der Zwangsversteigerung
c) Die echte Zwangsversteigerung
d) Die Teilungsversteigerung
ZWANGSVERSTEIGERUNGSGESETZ
a) ZVG im Überblick
b) ZVG Download
VERSTEIGERUNGSLEXIKON
JUSTIZMINISTERIUM
AMTSGERICHTE
FINANZIERUNG VON IMMOBILIEN
BUCHTIPPS
a) Zwangsversteigerungsverfahren
b) Zwangsversteigerungsrecht
c) Zwangsverwaltung

e) Bietstunde

Dieser Abschnitt des Versteigerungstermins umfasst das eigentliche Versteigerungsgeschäft. In der Bietzeit fordert das Gericht zur Abgabe von Geboten auf. Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten. Die Versteigerung wird auch darüber hinaus fortgesetzt, so lange, bis ungeachtet der gerichtlichen Aufforderung keine weiteren Gebote mehr abgegeben werden. Wenn der Rechtspfleger den Schluss der Versteigerung verkündet hat, können gültige Gebote nicht mehr abgegeben werden. Während der Bietzeit besteht weiterhin die Möglichkeit für die Interessenten, Fragen zu stellen, mit Gläubigern zu sprechen und auch das gerichtliche Gutachten einzusehen. Gebote sind im Termin grundsätzlich mündlich in € abzugeben. Ausnahmen bestehen bei taubstummen Personen.




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