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e) Bietstunde
Dieser Abschnitt des
Versteigerungstermins umfasst
das eigentliche Versteigerungsgeschäft.
In der Bietzeit fordert das
Gericht zur Abgabe von Geboten
auf. Die Bietzeit dauert mindestens
30 Minuten. Die Versteigerung
wird auch darüber hinaus
fortgesetzt, so lange, bis
ungeachtet der gerichtlichen
Aufforderung keine weiteren
Gebote mehr abgegeben werden.
Wenn der Rechtspfleger den
Schluss der Versteigerung
verkündet hat, können
gültige Gebote nicht
mehr abgegeben werden. Während
der Bietzeit besteht weiterhin
die Möglichkeit für
die Interessenten, Fragen
zu stellen, mit Gläubigern
zu sprechen und auch das gerichtliche
Gutachten einzusehen. Gebote
sind im Termin grundsätzlich
mündlich in € abzugeben.
Ausnahmen bestehen bei taubstummen
Personen.
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